Mitgliedschaft

Aus der DVMLG Satzung:

§ 6. Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, sofern sie in der Regel auf den Gebieten, deren Förderung die Vereinigung bezweckt, wissenschaftlich gearbeitet hat. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes oder des Bewerbers. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand. Ablehnungen sind in der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen. Förderndes Mitglied kann jede juristische Person des In- und Auslandes werden.

Daß eine Person im Gebiet der Mathematischen Logik und Grundlagenforschung der exakten Wissenschaften „wissenschaftlich gearbeitet“ hat, wird i.d.R. durch eine wissenschaftliche Fachpublikation oder durch eine abgeschlossene Masterarbeit mit wissenschaftlichem Gehalt nachgewiesen.

Ein Mitgliedschaftsantrag kann formlos per e-mail an dvmlg@dvmlg.de gestellt werden. Wir bitten um die folgenden Angaben im Antrag:

  1. Vollständiger Name;
  2. Postadresse (privat und/oder dienstlich);
  3. e-mail-Adresse;
  4. Liste der akademischen Abschlüsse mit Institutionen und Jahresangabe;
  5. bibliographische Referenzen von bis zu drei wissenschaftliche Arbeiten im obigen Sinne, die die wissenschaftliche Arbeit der Antragsstellerin oder des Antragsstellers im Gebiet der Mathematischen Logik und Grundlagenforschung der exakten Wissenschaften nachweisen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 20,— und ist am Anfang des Kalenderjahres per Überweisung auf das Konto der DVMLG zu begleichen:

IBAN: DE38 3701 0050 0292 4555 02
BIC: PBNKDEFF